Hallo, ich habe eine Schwerbehinderung (Autismus). Was tun Sie für Menschen mit Autismus, damit wir eine gute Ausbildung machen können. Wir sind ja oft benachteiligt.
Ich meine die Rechtslage, zum Thema: Recht auf Ausbildung
Sehr geehrter Herr A.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich zunächst ganz grundsätzlich beantworten möchte: Sie haben selbstverständlich ein umfassendes Recht auf gleichberechtigte Bildung und Ausbildung. Das ergibt sich u.a. aus Artikel 3 des Grundgesetzes, der UN-Behindertenrechtskonvention, den Regelungen in den Sozialgesetzbüchern IX und III sowie weiteren gesetzlichen Vorgaben. Wobei es hier sicher an einigen Stellen Verbesserungsbedarf gibt.
Im Bereich Ausbildung haben Menschen mit Autismus dieselben Ansprüche wie alle anderen – plus das Recht auf angemessene Unterstützung, damit die Ausbildung auch machbar ist. Das bedeutet konkret z.B. Jobcoaching, Ausbildungsassistenz, eine Ausbildung in Berufsbildungswerken oder die Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren (hier sind in der Regel die Agentur für Arbeit oder Jobcenter zuständig). Daneben ist bei Prüfungen ein Nachteilsausgleich möglich (mehr Zeit, Pausen oder bestimmte Hilfsmittel).
Weiterhin gibt es von öffentlichen Stellen und privaten Anbietern Bewerbungs- und Ausbildungstrainings, Begleitung in Praxisphasen oder Hilfe bei Arbeitsplatzsuche und Einarbeitung. Eine Übersicht zu den verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung finden sich z.B. im Leitfaden „Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Autismus“ des Bundesverbandes Autismus Deutschland e.V. und der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung e.V.
Darüber hinaus haben CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für die aktuelle Wahlperiode des Deutschen Bundestages unter anderem vereinbart, die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt zu fördern. Dafür sollen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) mit Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und der Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit besser vernetzt und die Schwerbehindertenvertretungen gestärkt werden. Weiterhin sollen die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-Träger verbessert und dafür gesorgt werden, dass mehr Personen aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den Arbeitsmarkt wechseln können. Daneben soll das Budget für Arbeit attraktiver gestaltet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Aeikens, MdB

