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Anke Rehlinger
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Frage von Susanne N. •

Können russische Drohnen der sog. hybriden Kriegsführung Russlands gg Deutschland von saarl. Behörden zweifelsfrei identifiziert und von Hobbydrohnen unterschieden werden?

Die SZ berichtet über Drohnenflüge im Saarland und dass Sie "daher ... für konkrete Vorbereitungen für den Kriegsfall" plädieren (https://www.pressreader.com/germany/saarbruecker-zeitung/20251128/281805700229122?srsltid=AfmBOoqPWYiMSBNO1qmf1VgZF4YXNL81-sR3d8d-Uij6t-s521ji7Dlu) Allein bei Mediamarkt (https://www.mediamarkt.de/de/category/drohnen-5230.html) können Privatpersonen Drohnen in Hülle und Fülle kaufen. Sicherheitsrelevante Einrichtungen sind lt KI : Behörden, Straßen, Brücken, Tunnel, Wasserwerke, Krankenhäuser, Energieversorger uvm. Wenn Drohnen seit Jahren schon so uneingeschränkt zu kaufen sind und von jeder Privatperson genutzt werden können, gleichzeitig aber die Zahl der sicherheitsrelevanten Einrichtungen derart groß und flächendeckend ist, können Sie sich dann persönlich dafür verbürgen, dass es sich in nachgewiesenen Fällen im Saarland zweifelsfrei um Drohnen handelt, die eine Bedrohung darstellten und eine Vorbereitung auf den Kriegsfall rechtfertigen?

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