Was halten Sie von der Einrichtung eines Tierschutzbeauftragen?
Sehr geehrte Frau Rehlinger, das deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor daß jeder der ein Tier hält es nach seiner Art und Bedürfnissen angemessen unterbringen muß. Um Mißstände - insbesondere im Bereich der Fleisch- und Milchproduktion - aufzudecken bedarf es oft der Zivilcourage einzelner Personen oder Initiativen. Da mir die SPD in dem Bereich von Tierwohl schon positiv aufgefallen ist möchte ich Sie gerne fragen was Sie von der Stelle eines von der Regierung gestellten Tierschutzbeauftragten halten und ob Sie dies eventuell in Ihr programm aufnehmen könnten?

