(...) Für uns ist jedoch klar: Die Frage der Schuld wird in einem Rechtsstaat am Ende eines Verfahrens bewertet, nicht am Anfang. Es laufen derzeit 49 rechtsstaatliche Verfahren gegen Polizeibeamtinnen und –beamte. Wir werden die Ergebnisse dieser Verfahren jedenfalls abwarten, bevor wir uns ein Urteil erlauben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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