(...) das Hamburgische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren nicht für zulässig erklärt, insofern hat sich die Frage erübrigt. Es gab allerdings zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Überlegungen in die Richtung in der Ihre Fragen abzielten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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