Antwort 10.09.2025 von Angelika Glöckner SPD
Bitte beachten Sie, dass für Landes- und Kommunalbeamte wiederum die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind, da das Beamtenrecht dort in Teilen abweicht.

Angelika Glöckner
Bitte beachten Sie, dass für Landes- und Kommunalbeamte wiederum die jeweiligen Landesbehörden zuständig sind, da das Beamtenrecht dort in Teilen abweicht.
Als Bundestagsabgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion befürworte ich ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen von 130 km/h.