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Angelika Glöckner
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Frage von Gerd S. •

Befürworten Sie wo möglich die durchgehende Nutzung der vorhandenen Mautinfrastruktur zur Einführung der sog. section control (permanente Überwachung von Geschwindigkeitsbegrenzungen) auf Autobahnen ?

Sehr geehrte Frau Glöckner,
aktuell gibt es kein durchgehendes Tempolimit auf deutschen Autobahnen, da sich offenbar in der Vergangenheit keine politischen Mehrheiten dafür fanden. Mit Ihrem aktuellen Koalitionspartner wird es mutmaßlich auch nicht dazu kommen. Wider aller belegten Vorteile (z. B. CO2 Einsparung, weniger Verkehrstote und Verletzte). Ein oft genanntes Argument gegen ein Tempolimit sind die ohnehin schon bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Diese werden nach meiner Erfahrung (als Pendler nutze ich die Autobahn häufig) sehr oft nicht eingehalten, was mit mangelndem Kontrolldruck zusammenhängen kann. Auch existieren z. B. Warnapps, die die Nachhaltigkeit von zeitweise durchgeführten Kontrollen m. E. mindern.
Somit könnte section control m. E. einen erheblichen und nachhaltigen Beitrag zur Durchsetzung bestehender Geschwindigkeitsbegrenzungen leisten und die Ernsthaftigkeit der Bemühungen digitale "Schätze" zu heben unterstreichen.
mit freundlichen Grüßen
Gerd S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage an mich auf Abgeordnetenwatch. In Ihrer Frage befassen Sie sich mit der Kontrolle der Fahrgeschwindigkeiten auf Bundesautobahnen mittels permanenter Überwachung von Geschwindigkeitsbegrenzungen mittels Section Control.

Als Bundestagsabgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion befürworte ich ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen von 130 km/h. Eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung würde sowohl die Sicherheit auf Bundesfernstraßen erhöhen als auch den Ausstoß des Klimagases CO2 reduzieren. Leider konnten wir diese Forderung aus unserem Wahlprogramm für die vergangene Bundestagswahl nicht in den Koalitionsverhandlungen mit CDU/CSU durchsetzen.

Dennoch bin ich der Auffassung, dass wir weiterhin alles tun müssen, um die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen. Hierzu gehört auch die strikte Überwachung der Einhaltung bereits bestehender Geschwindigkeitsbegrenzungen. Der Ansatz der abschnittsweisen Erfassung aller Fahrzeuge im Voraus, wie es durch die Technik der Section Control erfolgt, wirft leider einige Fragen zum Datenschutz auf. Die diesbezüglichen Bedenken konnten jedoch weitgehend ausgeräumt werden, da die erfassten Daten sofort wieder gelöscht werden, wenn kein Geschwindigkeitsverstoß vorliegt. Aufgrund neuer messtechnischer gesetzlicher Bestimmungen ist ein Einsatz leider nicht möglich, da der Hersteller das System nicht entsprechend nachrüstet.

Ich setze mich gemeinsam mit meiner Fraktion weiterhin dafür ein, dass wir die rechtlichen Grundlagen auch für den Einsatz dieses Systems schaffen, um die Verkehrssicherheit auf Bundesautobahnen zu erhöhen. Wenn die rechtlichen Grundlagen geklärt sind, kann erwogen werden, die Mautstationen hierfür zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Glöckner, MdB

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