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Angelika Glöckner
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Frage von Helmut D. •

Wie stehen Sie zum Vertrauensschutz bei der Abschaffung der Rente mit 63?

Ich bin Jahrgang 1966 und werde so Gott will im Jahr 2031 das Alter von 65 erreichen.

Dann habe ich 48 Jahre ununterbrochen gearbeitet. Soll ich bis 67 Jahre arbeiten und

die 50 Jahre Vollerwerbsarbeitszeit vollmachen? Das kann doch nicht der Ernst der

Politiker im deutschen Bundestag sein…

Wäre nicht eine Staffelung möglich…? Zum Beispiel Jahrgang 1966 arbeitet bis 65 Jahre und ein Monat; Jahrgang 1967 bis 65 Jahre und zwei Monate usw. ?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift und die sehr persönlichen Einblicke in Ihre Erwerbsbiografie. Wenn Sie schreiben, dass Sie im Jahr 2031 bereits 48 Jahre ununterbrochen gearbeitet haben werden, dann verdient diese Lebensleistung meinen allerhöchsten Respekt. 

Zum Thema Vertrauensschutz bei der „Rente mit 63“ (der Rente für besonders langjährig Versicherte) möchte ich betonen: Für uns als SPD-Bundestagsfraktion steht außer Frage, dass Menschen, die ihre Lebensplanung auf verlässliche Regeln aufgebaut haben, absoluten Schutz und Planungssicherheit brauchen. Bei allen Anpassungen müssen verfassungsrechtlich garantierte Übergangsregelungen gelten, damit bestehende Lebensentwürfe nicht kurzfristig entwertet werden. Wer jahrzehntelang eingezahlt hat, muss sich auf die Zusagen des Staates verlassen können.

Zu Ihrer konkreten Situation als Jahrgang 1966 und Ihrem Vorschlag einer Staffelung: Sie sprechen damit einen wichtigen Punkt an. Nach der derzeitigen Rechtslage wird die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1964 im Jahr 2031 die Altersgrenze von 67 Jahren erreichen. Die jüngst diskutierten Empfehlungen der Alterssicherungskommission (ASK), das Renteneintrittsalter an die statistische Lebenserwartung zu koppeln, sind zu diesem Zeitpunkt ausschließlich Vorschläge für eine potenzielle zukünftige Reform. Es handelt sich hierbei ausdrücklich noch nicht um beschlossene Gesetze.

Bezüglich einer weiteren Erhöhung der Arbeitszeit möchte ich mich Ihnen gegenüber ganz deutlich positionieren: Ich bin persönlich gegen eine längere Lebensarbeitszeit oder eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters. 

Auf Basis der Empfehlungen der ASK muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nun zunächst einen konkreten Gesetzentwurf erarbeiten. Erst danach startet das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag, in dem wir als Abgeordnete alle Punkte intensive prüfen und auch anpassen können. Seien Sie versichert, dass ich Ihre kritischen Hinweise im Hinterkopf behalten und in diese anstehenden Beratungen einbringen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Glöckner, MdB

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