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Angelika Glöckner
SPD
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Frage von Günther S. •

Frage an Angelika Glöckner von Günther S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Glöckner!

Wie die taz heute berichtet, will die große Koalition ihre Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung nicht nur morgen, also am Donnerstag, 01.06.2017 in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschließen.

Das Grundgesetz soll bereits weniger als 24 Stunden später, am Freitag, 02. Juni 2017 endgültig vom Bundesrat abschließend geändert werden. Die Grundgesetzänderung wird dafür per Bote vom Bundestag in den Bundesrat überbracht und in der laufenden Sitzung auf die Tagesordnung gehoben. Das ist wirklich unglaublich. Denn schließlich handelt es sich um die größte Grundgesetzänderung seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006.
Ich bitte Sie inständig, ALLES MÖGLICHE zu unternehmen, dass diese Gesetzesänderung nicht zustande kommt! Das Thema hat inzwischen eine so breite Öffentlichkeit erfahren, dass eine Zustimmung von SPD die Partei viele Stimmen kosten wird!

Mit freundlichem Gruß, Günther Scherer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scherer,

vielen Dank für Ihre Anfrage mit der Sie Ihre Besorgnis über die Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft ausgedrückt haben. Mich haben weitere Emails zu diesem Thema erreicht. Dies hat mir aufgezeigt, dass dies ein Thema ist, worüber sich viele Menschen Gedanken machen. Dies, wie auch die Wichtigkeit des Themas an sich, waren für mich Anlass mich in besonderem Maße damit auseinander zu setzen.

Zu Ihrer Anfrage vorab, teile ich Ihnen mit, dass ich gegen die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft gestimmt habe und zeige Ihnen gerne meine Beweggründe auf.

Hintergrund des abgestimmten Gesetzespaketes ist, die erforderliche Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Die zurzeit gültigen laufen 2019 aus. In Zukunft wird der Bund nun jährlich insgesamt 10 Mrd. Euro an die Länder verteilen. Auf Drängen der SPD willigte die CDU/CSU ein, das Kooperationsverbot zu lockern, damit der Bund finanzschwachen Kommunen Gelder, zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur bereitstellt. Dies befürworte ich ausdrücklich.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verbesserung des Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Dieser wird gezahlt, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Auch dies befürworte ich.
Der dritte Teil des Pakets beinhaltet die Überführung von Planung, Bau und Unterhalt der Bundesautobahnen in eine bundeseigene Verkehrsinfrastrukturgesellschaft. Ziel ist es, Effizienz zu erhöhen und das Infrastrukturnetz zukunftsfest zu machen. Die ursprünglichen Pläne von CDU-Finanzminister Schäuble und CSU-Verkehrsminister Dobrindt sahen weitreichende Möglichkeiten vor, damit sich Banken, Versicherungskonzerne und andere institutionelle Investoren umfangreich an den Autobahnen in Deutschland beteiligen können. Auf Druck der SPD wurden diese Ursprungspläne entscheidend entschärft. Damit ist die Beteiligung von privaten Investoren als Eigentümer an der Gesellschaft und am Gesamtnetz grundsätzlich ausgeschlossen. Da dies jedoch nicht für eine Beteiligung an Bau und Wartungsaufträgen bei Teilstücken unter 100 Kilometern gilt, habe ich der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft in der vorgesehenen Form nicht zugestimmt.

Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen überträgt dem Bund mehr Verantwortung und Steuerungsmöglichkeiten für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dies ist gerade für die Westpfalz als strukturschwacher Region von großer Bedeutung. Das gleiche gilt für die zusätzliche Unterstützung finanzschwacher Kommunen durch den Bund, wie auch für die Unterstützung Alleinerziehender.

Letztlich habe ich bei der abschließenden Gesamtabstimmung mit Nein gestimmt, weil ich – wie oben ausgeführt – nicht mit allen Punkten dieses Änderungspaketes übereinstimmen konnte.

In der Hoffnung, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen meine Entscheidungsgründe offenlegen konnte, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Glöckner, MdB

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