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Angelika Glöckner
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Frage von Gerhard H. •

Frage an Angelika Glöckner von Gerhard H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Glöckner,
Personen, welche über einen sicheren Drittstaat illegal nach Deutschland einreisen wollen, müssen schon an der Grenze zurückgewiesen werden, so wie es §18 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz vorsieht. Ab wann werden Sie für rechtsstaatliche Prinzipien im Bundestag eintreten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Heringer,

bitte bedenken Sie, dass nicht alle Menschen ihre Flucht geplant und geordnet durchführen konnten. Sicher, es gibt einige die ihre Papiere vernichten, um die eigentliche Herkunft zu verschleiern. Dennoch können wir das nicht auf alle übertragen und somit auch nicht das Grundrecht auf individuelle Asylprüfung aussetzen.
Darüber hinaus möchte ich Sie fragen, was glauben Sie, würde passieren, wenn wir die Grenzen schließen und alle ankommenden Menschen nach Österreich zurückschieben? Wir bekämen einen immer weitergehenden Rückstau von Menschen, der bis in die ärmsten Regionen unseres Kontinents hineinreichen würde. Eine humanitäre Katastrophe wäre der Fall.
Als letztes möchte ich noch einen weiteren Aspekt zu bedenken geben. Bisher kommen die Menschen über „reguläre“ Grenzposten. Wenn wir diese vor ihnen verschließen, dann gehe sie über die grüne Grenze.
Deshalb kann die Lösung des Flüchtlingsandrangs nur auf europäischer Ebene erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Glöckner, MdB

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