Antwort 05.06.2025 von Anette Kramme SPD
Allein mit einzelnen schwerwiegenden Taten von Kindern lassen sich gesetzgeberische Maßnahmen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters jedoch nicht begründen.

Anette Kramme
Allein mit einzelnen schwerwiegenden Taten von Kindern lassen sich gesetzgeberische Maßnahmen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters jedoch nicht begründen.