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Anette Kramme
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Frage von Thomas F. •

Frage an Anette Kramme von Thomas F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Kramme,

ich schreibe Ihnen bezüglich eines Themas, das in letzter Zeit (zumindest meiner Meinung nach) zu weit in den Hintergrund gerückt ist. Es geht um Sekten, vor allem um Scientology und ein Verbot dieser Gruppe(n).

Meine Fragen an Sie sind:
Gibt es im Moment Bestreben des Bundestages Scientology zu verbieten, so wie es diese bereits in Frankreich gab?
Wie stehen Sie zu einem solchen Verbot und was sollte Ihrer Meinung nach getan werden um eine Diskussion darüber ins Rollen zu bringen, bzw. teilen Sie überhaupt meine Meinung und empfinden Sie eine Diskussion darüber auch für notwendig?

Ich halte es nämlich für durchaus wichtig gegen Sekten und wie zuvor schon gesagt, besonders gegen Scientology, vorzugehen. Diese Gruppe befindet sich nämlich absolut nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, was sich besonders in den Maßnahmen zeigt, die gegen Aussteiger vorgenommen werden.
Außerdem sehe ich in dieser Gruppe nicht nur eine Gefahr für ihre Mitglieder, sondern auch eine allgemeine Gefahr, die von dem sekteninternen Geheimdienst "OSA" ausgeht. Dieser überwacht nämlich nicht nur Aussteiger oder Leute, die sich der Gruppe entgegenstellen, sondern hat es in Frankreich tatsächlich auch geschafft einen "Agenten" in das direkte Umfeld das damaligen franz. Präsidenten François Mitterrand einschleusen.

Nun kennen Sie meine Anliegen und ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Friedmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Friedmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mir sind keine aktuellen Bestrebungen bekannt, Scientology in Deutschland zu verbieten. Ein Verbot von Scientology ist rechtlich auch äußerst schwierig umzusetzen. Vereinigungen sind grundgesetzlich geschützt, ein Vereinsverbot ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich (siehe Art. 9 GG, Art. 3 VereinsG). Die Innenministerkonferenz hatte ein mögliches Verbotsverfahren im November 2008 auf der Tagesordnung, sich jedoch aufgrund nicht ausreichender Anhaltspunkte für die Verfassungsfeindlichkeit der Organisation gegen dieses ausgesprochen.

Scientology wird allerdings seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Laut Verfassungsschutzbericht sind die Mitgliederzahlen in Deutschland in den letzten Jahren leicht rückläufig und die Zahl der öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten weiterhin gering. Das spricht dafür, dass es momentan noch schwieriger wird, ein Verbot durchzusetzen. Außerdem kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg 2007 zu dem Ergebnis, es verstoße gegen die Menschenrechte, die Scientology-Kirche zu verbieten.

Scientology ist in meinen Augen ein kommerzielles Wirtschaftsunternehmen und eine Sekte. Ich halte Scientology durchaus für gefährlich. Der beste Schutz vor Scientology ist der informierte Bürger, der das System und seine Methoden kennt.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

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