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Anette Kramme
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Frage von Edwin S. •

Frage an Anette Kramme von Edwin S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Kramme, in 2011 hatten Sie 86 Mandate als Anwältin. Wie ist es möglich dennoch im Bundestag seine Pflichten als Abgeordente nachzukommen ? Wie viele Tage waren Sie in 20011 überhaupt in Berlin ?

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Sehr geehrter Herr Schmidtlein,

besten Dank für Ihre Anfrage. Bis Ende letzten Jahres habe ich meine Rechtsanwaltskanzlei als Alleininhaberin geführt. Angestellt waren bei mir neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter auch vier Rechtsanwältinnen, die die große Mehrzahl der Mandanten betreut haben. Die von Ihnen angesprochenen Mandate spiegeln also keineswegs meine Tätigkeit als Rechtsanwältin wider.

Natürlich übernehme auch ich den einen oder anderen Fall, um die berufliche Routine nicht zu verlieren. Schließlich brauche ich eine Rückkehroption, sollte ich aus dem Bundestag ausscheiden. Im Hauptberuf bin ich jedoch Abgeordnete und das mit vollem Einsatz.

Als Alleininhaberin musste ich dem Bundestagspräsidenten jedoch sämtliche monatlichen Einkünfte der Kanzlei ab einer Größenordnung von 1000 Euro melden. Dabei ist irrelevant, ob ich persönlich die Mandate übernommen habe oder eine der von mir beschäftigten Rechtsanwältinnen. Die geltende Regelung lässt also durchaus falsche Rückschlüsse zu.

Im Übrigen wird auch die Höhe der Einkünfte verzerrt. Ein Beispiel: Der Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH kann sich beispielsweise pro Jahr eine Einmalzahlung gewähren. Das bedeutet, dass er nur eine Angabe der Stufe 3 zu tätigen hat. Das wirkt natürlich unauffällig. Tatsächlich können dahinter jedoch Einnahmen in Millionen-Höhe stehen. Hinzu kommt, dass die Einkünfte nach dem Bruttoprinzip erfasst sind; das heißt, die Höhe der Einkünfte bezeichnet nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.

Seit Anfang dieses Jahres führe ich im Übrigen die Kanzlei nicht mehr alleine, so dass keine Angaben mehr beim Bundestagspräsidenten zu erfolgen haben.

Ich hoffe, mit diesen Informationen ein wenig Transparenz in die Debatte um die Nebentätigkeiten von Abgeordneten gebracht zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kramme

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