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Andrew Ullmann
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Frage von Thomas V. •

Sehr geehrter Herr Ullmann, wie stehen Sie zu Spenden von natürlichen und juristischen Personen?

Die Bundestagswahl rückt immer näher und damit steigen auch die Parteispenden. Bisher führt die CDU/CSU mit knapp 3,3 Millionen, sofort veröffentlichungspflichtigen erhaltenen Euro die Rangliste an. Dahinter zu finden sind die FDP (ca. 2,1 Mio. Euro) und die Grünen (ca. 1,8 Mio. Euro). SPD/AfD konnten dieses Jahr noch keine nennenswerten Großspenden verzeichnen. Die Linke lehnt Unternehmensspenden und Großspenden von natürlichen Personen kategorisch ab.
Hier meine Fragen:
- Finden Sie die aktuell gültigen Grenzwerte (50.000 Euro Sofortmeldung, zwischen 10.000 und 50.000 € nachträgliche Aufstellung, keinerlei Nachweis unter 10.000 €) für angemessen?
- Sollten Spenden von juristischen Personen sowie Großspenden natürlicher Personen, im Kontext der politischen Einflussnahme selbiger, grundsätzlich verboten werden? Macht sich eine Partei nicht abhängig, wenn sie diese Gelder annimmt?
- - Haben Sie persönlich bereits Spenden angenommen um dann eine Gegenleistung zu erbringen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr V.,

ja, ich halte die gültigen und vom Bundestag verabschiedeten Grenzwerte für angemessen. Parteien machen sich durch Groß- und Kleinspenden nicht abhängig. Sie sind ein Teil der Parteienfinanzierung, aber mit Abstand nicht der größte Teil. Der Großteil der Finanzierung stammt aus der staatlichen Finanzierung, wobei hier wohl die SPD den größten Anteil bekommt.

Zudem halte ich den Spendenbegriff bei der Parteienfinanzierung oft für falsch ausgelegt. Viele Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen spenden jährlich an diverse wohltätige oder politische Organisationen, die sie ideell unterstützen, ohne zu erwarten, dass diese Organisationen tun, was sie wollen, weil sie Geld gespendet haben. Vielmehr ist es so, dass auch Parteien von Spendern unterstützt werden, weil diese die ideellen und politischen Überzeugungen teilen. In diesem Sinne der Interessensgleichheit verhält es sich mit den Spenden genau so wie mit den Mitgliedsbeiträgen der Parteimitglieder.

In diesem Sinne kann ich auch keine Gegenleistung für eine Spende erbringen. Wenn ein Abgeordneter eine Leistung für eine Geldzahlung erbringt, wie zuletzt bei Abgeordneten von CDU und CSU im Rahmen der Maskenaffäre, dann ist das Bestechung. Ich bin nicht bestechlich. Aber ich habe politische Überzeugungen, für die ich mich im Bundestag einsetze und ich freue mich, wenn Wählerinnen und Wähler mich unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrew Ullmann

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