Die Pflicht zur Mitwirkung im Asylverfahren ist im Asylgesetz (AsylG) verankert. Dazu gehört auch die Verpflichtung, alle für das Verfahren relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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