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Antwort von Andreas Schwarz
SPD
• 23.09.2021

Sollte eine zukünftige Diskussion und Entscheidung dazu führen § 218 StGB abzuschaffen, sollten selbstverständlich auch die Kosten der Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen übernommen bzw. von Krankenhäusern, die öffentliche Mittel erhalten, kostenfrei angeboten werden.

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