Es gibt aktuell noch keinen Gesetzentwurf, der im Bundestag diskutiert wird. Deshalb handelt es sich bei der Diskussion um Punkt 32 im Moment vor allem um eine politische Debatte über Absichten und Vorschläge.
Auch für die SPD-Bundestagsfraktion bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich, in dem vereinbart ist, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen.
Eine zeitnahe und qualitativ hochwertige ambulante Psychotherapie ist unverzichtbar – sowohl für das Leid der Betroffenen als auch volkswirtschaftlich, um teure Klinikaufenthalte oder chronische Verläufe zu verhindern.
Die Versorgung mit ambulanter Psychotherapie soll dabei ausdrücklich verbessert und langfristig abgesichert werden.
Ziel des aktuellen Versorgungsstärkungsgesetzes ist es ausdrücklich, die Erstversorgung für psychisch kranke Menschen spürbar zu verbessern, anstatt sie zu verschlechtern.
So wie es die Rentenkommission vorgeschlagen hat, ja.

