(...) Es sollte – sofern möglich – bei SARS-CoV-II infizierten Personen unterschieden werden, ob diese infektiös sind oder nicht. Freiheitseinschränkende Maßnahmen als schärfstes Schwert einer freiheitlichen Demokratie sollten nur verhängt werden, wenn die Infizierten tatsächlich eine Gefahr für andere Personen darstellen. (...)
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