
(...) Diese Regelung war von Anfang befristet und sollte einen guten Übergang hin zum Mindestlohn ermöglichen, wie es auch in weiteren Branchen in einer zweijährigen Übergangsphase möglich war. Dass diese bei Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller um ein weiteres Jahr länger gültig bleibt, liegt in der besonderen Bedeutung und Tätigkeit der Branche begründet. (...)