Andrea Lindlohr 2026
Andrea Lindlohr
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Stefan S. •

An die Politikwissenschaftlerin der „Tübinger Schule“: Wann dürfen Wähler wieder Ehrlichkeit erwarten, wenn Ihr Abstimmungsverhalten im Landtag Ihren öffentlichen Aussagen widerspricht?

Im Landtag Baden-Württemberg wurde im November 2025 der Einsatz der Analyseplattform „Palantir“ für die Polizei ermöglicht. Frau Lindlohr stimmte dort entsprechend der Regierungskoalition zu. Auf der Landesdelegiertenkonferenz der Grünen wurde dagegen öffentlich der Anspruch vertreten, Palantir abzulehnen bzw. durch eine europäische Lösung zu ersetzen.Ein ähnlicher Widerspruch zeigt sich beim Thema AfD-Verbotsprüfung: Am 04.02.2026 stimmte Frau Lindlohr im Landtag gegen einen entsprechenden Antrag. Am Abend des folgenden Tages äußerte sie bei einer Veranstaltung im KOMMA Tübingen jedoch Unterstützung für parteiübergreifende Schritte zur Prüfung eines Verbotsverfahrens.Für Wähler entsteht dadurch der Eindruck, dass Abstimmungsverhalten im Parlament und öffentliche Positionierung auseinanderfallen.

Andrea Lindlohr 2026
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Danke für Ihr Statement, dass im Laufe des Wahlsonntags von abgeordnetenwatch an mich übermittelt wurde. Gerne gehe ich auf die von Ihnen genannten Themen näher ein.

 Zu Palantir:

Zunächst eine wichtige Klarstellung zur Ausgangslage: Das CDU-geführte Innenministerium hatte im März 2025 – ohne Wissen und ohne Zustimmung der Grünen – einen 25-Millionen-Euro-Vertrag mit Palantir mit fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen. Die richtige Reihenfolge wäre gewesen: Zuerst eine Rechtsgrundlage schaffen, dann eine Software auswählen. Die CDU hat diese Reihenfolge umgekehrt und uns dadurch vor eine außerordentlich schwierige Entscheidung gestellt.

Meine Haltung zu Palantir ist und bleibt kritisch. Genauso positioniert sich unserer bisheriger Spitzenkandidat Cem Özdemir, der klar erklärt hat: Die Polizei braucht moderne Datenanalyse. Hierfür benötigen wir jedoch eine europäische Software. Wir versprechen, Palantir so schnell wie möglich durch eine europäische Alternative ersetzen zu wollen und dass es europäische und Baden-Württembergische Alternativen hierfür gibt.

Warum haben wir dem Polizeigesetz dann zugestimmt? Weil wir die automatisierte Auswertung der vielen Daten, die die Polizei vor allen für Prävention und Aufklärung von Verbrechen rechtmäßig verfügt, richtig finden. Ein Nein zur Gesetzesänderung hätte den Vertrag mit Palantir nicht aufgehoben. Wir haben stattdessen durchgesetzt, dass der Einsatz der Software streng auf einen kontrollierten Bereich beschränkt wird, einer parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Im gemeinsam mit der CDU eingebrachten Entschließungsantrag hat der Landtag zudem beschlossen: Palantir soll spätestens 2030 durch eine europäische Lösung ersetzt werden. Das Gesetz ist bewusst technikoffen gehalten und legt sich auf kein Unternehmen fest.

Zum AfD-Verbotsverfahren:

Ich bin der Überzeugung, dass die dazu befugten Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und (oder) Bundesregierung ein Prüfverfahren zu einem AfD-Verbot einleiten sollten. Das habe ich bei dem von Ihnen angesprochen Podium zur Landtagswahl des DGB Kreisverbands Esslingen am 5. Februar ausgesagt und auch begründet, und von den vielen aufmerksamen und kritischen Geistern dort hat mir das niemand abgesprochen. Ob die SPD-Landtagsfraktion es noch für einen Dienst in dieser Sache hält, aus ihrem kurzfristig eingereichten Entschließungsantrag beim Tagesordnungspunkt des Landtags „Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetz“ die Erzählung zu machen, die Grünen Abgeordneten wollten keinen Prüfantrag - der in Schlussfolgerung somit wegen der Grünen noch unwahrscheinlicher, was nicht stimmt - müsste man wohl diese Kolleg*innen fragen. Fakt ist, dass es bisher keine Mehrheiten in einem der genannten Organe gibt, weil CDU und CSU sich im Bund bisher nicht bewegen. 

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