
(...) In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, wie lange Kühe auf der Weide sein sollen, um die Bezeichnung Weidemilch tragen zu dürfen. Aber die Bezeichnung "Weidemilch" ist nicht irreführend, wenn die Kühe an 120 Tagen im Jahr für mindestens 6 Stunden auf der Weide stehen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am 07.02.2017. (...)