Die Rechtsgrundlage für niedrigschwellige ordnungsleitende Maßnahmen bzw. Bitten um Mäßigung in Ton und Umgang folgen aus der Sitzungsleitung durch die Bundestagspräsidentin bzw. Vizepräsidentin gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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