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Andrea Lindholz
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Frage von Michael S. •

Frage an Andrea Lindholz von Michael S. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrte Frau Lindholz

Der Reisepass hat ihn schon, die Meldebehörde weist plakativ darauf hin , dass er im Personalausweis nicht benötigt wird: Der digitale Fingerabdruck. Was halten Sie von der Ausweitung des Überwachungsstaates? Denn ab 2021 soll auch der Personalausweis damit fit gemacht werden. Weitere Argumente stehen hier.

https://aktion.digitalcourage.de/perso-ohne-finger

Ich fordere Sie auf, aktiv das Ansinnen abzulehnen. Als Vorsitzende im Innenausschuss haben Sie Gewicht!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sparn,

Ihre Behauptung, Deutschland sei ein Überwachungsstaat, halte ich für geschichtsvergessen und völlig neben der Sache liegend. Deutschland ist ein wehrhafter Rechtsstaat und unsere Aufgabe als Innenpolitiker ist es, das Bedürfnis nach Datenschutz und Privatsphäre in Einklang zu bringen mit dem Bedürfnis nach Sicherheit durch handlungsfähige Behörden, die selbstverständlich in der Lage sein sollten, die Identität einer Person zweifelsfrei feststellen zu können.

Seit November 2007 werden bereits im Reisepass neben dem Lichtbild zwei Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert. Mir ist kein Fall bekannt, in dem diese Praxis zu einem Datenmissbrauch geführt hat. Im Gegenteil, haben die islamistischen Terroranschläge und die Migrationskrise gezeigt, wie wichtig diese biometrischen Instrumente bei der Identitätsfeststellung heute noch sind. Die EU-Staaten haben sich daher darauf geeinigt, diese Sicherheitsmerkmale auch bei anderen Identitätsnachweisen wie in Deutschland dem Personalausweis zu verwenden.

Ihre Sicherheitsbedenken hinsichtlich Ihrer Daten kann ich zwar nachvollziehen, halte sie aber in der Sache für unbegründet. Ausschließlich Behörden, die gesetzlich zur Identitätsfeststellung ermächtigt sind, dürfen die biometrischen Daten im Chip auslesen. Die Fingerabdrücke
können nur mit einem hoheitlichem Berechtigungszertifikat ausgelesen werden. Lichtbild und Fingerabdrücke werden daher niemals ohne Ihre Kenntnis abgefragt. Sowohl europarechtlich (DSGVO) als auch bundesrechtlich (PAuswG) ist die Weitergabe persönlicher Daten strikt reglementiert bzw. untersagt. Insofern halte ich auch hier Ihre Befürchtung unbegründet.

Zudem kommt Ihre Kritik an diesem Vorhaben reichlich spät. Denn die dem Gesetzesvorhaben zugrunde liegende EU-Verordnung wurde bereits letztes Jahr auf europäischer Ebene verabschiedet. Diese EU-Verordnung tritt zum 02. August 2021 in Kraft und ist unmittelbar geltendes Europarecht. Der Deutsche Bundestag kann sich als nationaler Gesetzgeber nicht darüber hinwegsetzen. Alle Mitgliedstaaten auch Deutschland sind dadurch verpflichtet, die europarechtlichen Vorgaben einer verpflichtenden Speicherung digitaler Fingerabdrücke nicht nur auf dem Reisepass, sondern auch auf anderen Ausweisdokumenten bis Ende 2020 auch in nationales Recht umzusetzen. Insofern ist unser Handlungsspielraum als nationaler Gesetzgeber in dieser Frage minimal.

Die Verordnung können Sie hier nachlesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1157&from=DE

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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