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Alexander Ulrich
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Frage von Hartmut G. M. •

Frage an Alexander Ulrich von Hartmut G. M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ulrich,

im VRN-Bereich gibt es ein Monatsticket, das sogenannte " Rhein-Neckar-Ticket". In den AGBs des VRN steht, wie man in den Geschäftsbedingungen und auf der Homepage nachlesen kann, dass vor Zustandekommen des Vertrags eine Schufa-Abfrage erfolgt.
Einen ähnliches Sachverhalt kann man im letzten Abschnitt dieses Artikels nachlesen:

http://www.die-linke-bw.de/nc/magazin/aus_den_kreis_und_ortsverbaenden/detail/browse/210/zurueck/magazin/artikel/endlich-maxx-ticket-fuer-beduerftige-kinder-tuecken-nicht-ausgeschlossen/

Ich kümmere mich um Menschen die ebenso wie ich an einer Schmerzkrankheit erkrankt sind. Einige von ihnen waren selbstständig, andere ganz "normale" Arbeitnehmer o.ä.

Regelmäßig müssen nun ärmere Menschen mit einem Schufa-Eintrag mit einer Verweigerung durch den VRN rechnen. Nicht einmal eine in Aussicht gestellte Bürgschaft bzw. ein Abbuchen von einem Fremdkonto kommt in Frage.
Was tut Ihre Partei gegen diesen Sachverhalt? Warum schließt der VRN gerade diejenigen aus, die so ein Ticket für knapp 80 Euro am ehesten bräuchten ( Geringverdiener, armer Rentner*innen und Erwerbslose mit einem Schufa-Eintrag)? Und warum ignorierte das die Politik aus meiner Sicht fast vollständig? Warum bietet man so ein Ticket nicht auch gegen eine Barzahlung am Automaten an? Es kann doch wohl nicht sein, dass theoretische Milliardäre in den Genuß eines Monatstickets für knapp 80 Euro kommen, arme Menschen aber nicht. Am Automaten und auf Nachfrage beim VRN erfuhr ich ( auf der Seite kann man das auch sehen), dass ein Monatsticket am Automaten ca. 180 Euro kostet. Die armen Menschen schließt man so in ihren Städten wie Pirmasens, Kaiserslautern, Heidelberg oder dem Neckar-Odenwald-Kreis ein? Stimmen Sie meinen Ausführungen zu?

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut G. Mayer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich stimme ich Ihren Ausführungen zu. Es ist aus Sicht ärmerer Schichten nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet finanziell Schwache vom Bezug eines vergünstigten Monatstickets faktisch ausgeschlossen werden, wenn ein Schufa-Eintrag vorliegt. Gerade die Studie des DGB hat offenbart, dass die Verschuldung von Menschen im Leistungsbezug des SGB II oder des SGB XII exorbitant zugenommen hat. Entsprechende Schufa-Einträge sind die Folge mit der Konsequenz, dass diese Menschen an der gesellschaftlichen Teilhabe gehindert sind und für ihr Schicksal obendrein bestraft werden. Nicht selten wird so eine weitere Abwärtsspirale in Gang gesetzt, die ihre Problematik weiter verschlimmert, anstatt Hilfestellungen und Lösungsansätze anzubieten.

In Bezug auf den ÖPNV gehen wir noch einen Schritt weiter und fordern nicht nur einen praktikablen Zugang zu günstigen Tarifangeboten ohne Ausschlusskriterien, sondern insbesondere auch ein Sozialticket mit deutlich ermäßigten Fahrpreisen für Leistungsbezieher, Geringverdiener, Rentnerinnen und Rentnern mit geringer Altersrente und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und sonstigen Mehrbelastungen.

Wir werden daher Ihre Angaben in Form von Anfragen genauer recherchieren und entsprechende Daten sammeln. Daraus werden wir eine Eingabe an die Verbandsversammlung des VRN formulieren und soziale Verbesserungen einfordern. Grundsätzlich sollte es so, dass die Inanspruchnahme von vergünstigten Tarifen auch bei Schufa-Einträgen gewährleistet sein muss, z.B. durch ein entsprechendes Angebot an Fahrscheinautomaten mit Barzahlung ohne Aufschlag oder Vorauszahlung. Weiterhin muss der Tarifdschungel gelichtet und Fahrgäste über das für sie günstigste Angebot informiert werden.

Ich gebe Ihnen vollständig Recht in Ihrer Einschätzung, dass nicht Besserverdienende sondern gerade ärmere Menschen von günstigen Fahrpreisen profitieren sollten und werde mich politisch weiterhin dafür einsetzen. Beim VRN (und anderen Verkehrsverbünden) liegt nicht nur die von Ihnen angesprochen Problematik im Argen, sondern die Tarifgestaltung insgesamt. So gibt es auch 8 Jahre nach dem Anschluss des ehemaligen Westpfalzverkehrsverbundes (WVV) kein einheitliches Tarifsystem in der Schülerbeförderung und die Schülerinnen und Schülerinnen in der strukturschwachen Westpfalz zahlen bis zum Doppelten des in anderen Regionen verlangten Fahrpreises.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Ulrich, MdB DIE LINKE

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