Warum wurde der Änderungsantrag zu §31b BPolG (Gesichtserkennung) erst kurz vor der Ausschussberatung eingebracht statt frühzeitig öffentlich diskutiert?
Sehr geehrter Herr Throm,
Sie haben die biometrische Echtzeit-Detektion im Plenum verteidigt und betont, Bahnhöfe dürften keine Angsträume sein. Der zugrundeliegende Änderungsantrag wurde jedoch erst rund drei Tage vor der abschließenden Bundestagsentscheidung am 10.7.2026 bekannt. Kritiker (u. a. Grüne, Linke und netzpolitik.org) bemängeln fehlende Zeit für Anhörungen zu diesem weitreichenden Grundrechtseingriff. Warum wurde dieser Zeitplan gewählt, und wäre eine reguläre Anhörung vor der Sommerpause nicht möglich gewesen?

Antwort ausstehend von Alexander Throm CDU
