Wie bewerten Sie den Vorschlag zur Wiedereinführung der Budgetisierung von Psychotherapie, was effektiv dazu führen wird, dass es noch weniger Psychotherapie Plätze für gesetzlich Versicherte gibt?
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Sorge um die Versorgung gesetzlich Versicherter nehme ich ernst, gerade weil Psychotherapie eine zeitgebundene persönliche Leistung ist, die sich nicht beliebig verdichten oder delegieren lässt.
Zwei Dinge möchte ich aber sauber trennen. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht keine Rückkehr zur klassischen Budgetierung nach dem Muster „bis hier bezahlt, danach gar nicht mehr" vor. Er begrenzt Vergütungsvolumina, bindet sie stärker an die Einnahmeentwicklung der GKV und führt bestimmte bislang extrabudgetär vergütete Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurück. Das kann die durchschnittliche Vergütung je Leistung senken, bedeutet aber nicht, dass ab einer bestimmten Sitzung kein GKV-Behandlungsplatz mehr möglich wäre. Die Gleichsetzung von Budgetierung mit einem automatischen, rechnerischen Wegfall von Therapieplätzen trägt fachlich nicht.
Davon zu unterscheiden ist die bereits beschlossene Absenkung der Bewertung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent. Diese stammt nicht vom Bundestag, sondern vom Erweiterten Bewertungsausschuss nach gescheiterten Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband. Gleichzeitig wurden dort die Strukturzuschläge angehoben.

