Warum bekommt man eine Niederlassungserlaubnis erst nach Einzahlung von 60 Monaten in die Rentenkasse, für die Einbürgerung ist dies jedoch keine Bedingung?
Sehr geehrter Herr Thom, ich lese gerade, sie möchten wieder strengere Auflagen für die
Einbürgerung bzw. diese erst nach 8 Jahren. Warum werden die Auflagen nicht an die der Niederlassungserlaubnis angepasst. Ich mache schon 10 Jahre ehrenamtlich Flüchtlingshilfe und muss immer wieder feststellen, dass viele sich Jobs suchen, um eine Aufenthaltserlaubnis oder Einbürgerung zu erhalten. Nach Erteilung werden sie dann wieder Sozialhilfeempfänger und Arbeiten schlimmstenfalls noch schwarz nebenbei.
Antwort ausstehend von Alexander Throm CDU

