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Alexander Throm
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Frage von Ulrich B. •

Frage an Alexander Throm von Ulrich B. bezüglich Bundestag

Seit langer Zeit steht eine Begrenzung der Zahl der Abgeordneten im Raum, aber ich vermisse eine konsequente und erfolgversprechende Auseinandersetzung mit dieser wichtigen Frage in der Form, daß der nächste Bundestag ab 2021 entsprechend begrenzt sein wird! Welche Schritte unternimmt die CDU/CSU-Fraktion, welche unternehmen Sie persönlich, um hier voranzukommen?
Mit freundlichen Grüßen
U. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Barthelmes,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. Mai 2020.

Die Diskussion über die, auch aus meiner Sicht notwendige, Wahlrechtsreform befindet sich in den abschließenden parlamentarischen Beratungen. Eine Expertenanhörung fand dazu am vergangenen Montag statt, an welcher ich als Mitglied des Innenausschusses teilnahm.

Ich persönlich setze mich für eine maßvolle Reduzierung der Wahlkreise ein. Den Kritikern, die dadurch eine schlechtere Wahlkreisbetreuung durch den Abgeordneten befürchten, will ich entgegnen, dass mein Wahlkreis Heilbronn bereits 20 Prozent größer ist, als andere Wahlkreise. Und ich kann daher aus eigener Erfahrung behaupten, dass eine gute Wahlkreisbetreuung auch heute schon bei größeren Wahlkreisen sehr wohl möglich ist. Zudem darf man folgenden wichtigen Aspekt nicht unterschätzen: Die Direktabgeordneten sind im Wahlkreis fest verwurzelt. Das ermöglicht eine große politische Unabhängigkeit, da man nicht ständig darauf achten muss, gute Listenplätze von der Parteiführung zu erhalten. Gerade das schafft Bürgernähe, denn man kann sich vor Ort ganz den Anliegen der Menschen widmen.

Die Wahlkreisreduzierung sollte jedoch nicht zulasten nur einer Partei gehen. Da die CDU die meisten Direktmandate erhält, haben die anderen Parteien nachvollziehbarerweise das gemeinsame Interesse, diese starke Stellung der Union zu schwächen. Dies entspricht jedoch nicht einem fairen politischen Wettbewerb nach unserem bisherigen Wahlverständnis. Kaum ein Wähler würde nachvollziehen können, warum der gewählte Wahlkreisgewinner aufgrund abstrakter Proporzberechnungen nicht in den Bundestag einziehen dürfe. Hier sehe ich durchaus die Gefahr, unnötig zusätzliche Politikverdrossenheit zu verursachen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Throm MdB

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