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Alexander Hoffmann
CSU
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Frage von Andreas R. •

Was werden Sie tun um die Grundrechte wieder vollständig her zu stellen bzw. diese weiter zu beschneiden?

“Durch Artikel 12 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des GG), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des GG) eingeschränkt.”

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr R.

ich will vorwegschicken, dass die Grundrechte in Deutschland exakt so gelten, wie sie 1949 Eintrag ins Grundgesetz gefunden haben. Wenn Sie sich mit den einzelnen Grundrechten beschäftigen, werden Sie feststellen, dass diese aus sich heraus immer dann ihre Grenze finden, wenn z.B. ein anderes Grundrecht – wie bei der Pandemie die körperliche Unversehrtheit – betroffen ist. In Artikel 19 Absatz 1 GG ist daher auch niedergelegt, dass jedes Gesetz konkret bezeichnen muss, welche Grundrechte nach dem von mir dargestellten Mechanismus eingeschränkt werden können. Das, was Sie in Ihrer Frage zitiert haben, ist nicht die Einschränkung von Grundrechten an sich, sondern lediglich der Hinweis auf eine mögliche Einschränkung. Hinzu kommt, dass von diesem Zitiergebot über die Jahre sicher hundertfach Gebrauch gemacht wurde, das heißt: Wir haben hunderte Gesetze im Land, wo auch auf die mögliche Einschränkung von Grundrechten hingewiesen wird. Lediglich, weil vor allem die AfD diesen Umstand instrumentalisiert, wird das nun beim Infektionsschutzgesetz so in den Mittelpunkt gestellt.

Die Einschränkungen, die wir zudem auch Stück für Stück zurückfahren mit steigender Impfquote, waren auch erforderlich und angemessen, um den Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Rechnung zu tragen. Nicht umsonst gibt es bis heute keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die dazu das Gegenteil besagen würde. Es lässt sich feststellen, dass all die notwendigen Maßnahmen und harten Einschränkungen der zurückliegenden Monate unterm Strich erfolgreich waren. Zudem sind mittlerweile mehr als 60 % der Deutschen vollständig geimpft. Die Pandemie ist aber noch nicht vorbei! Gerade die Delta-Variante breitet sich rasend schnell unter den Ungeimpften aus. Mit Blick auf den Herbst und Winter braucht es deshalb weiterhin Schutzmaßnahmen, um das Gesundheitswesen vor einer übermäßigen Belastung und die Personengruppen, die noch nicht geimpft sind, vor einer Erkrankung zu schützen.

Jeder hat eine gesellschaftliche Verantwortung, denn mit einer Impfung schützt man nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen – und vor allem diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese Personen zu schützen vor einer Ansteckung durch eine ungeimpfte Person ist eine wichtige Aufgabe des Staates. Geimpfte dürfen keine Einschränkungen mehr haben wie diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen – das nämlich wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und ein Verstoß gegen die von Ihnen erwähnten Grundrechte.

Mehr als 92.000 Menschen sind allein in Deutschland an Corona gestorben; weltweit sind es mehr als vier Millionen. Wir stehen damit aber im Vergleich mit den meisten anderen Ländern trotzdem gut da. Wir hatten und haben eine viel geringere Übersterblichkeit als fast alle anderen Länder. Durch unsere harten, einschneidenden Maßnahmen haben wir laut Studien zehntausende, wahrscheinlich sogar hunderttausende weitere Tote allein in Deutschland verhindert.

Viele Grüße nach Miltenberg!

Ihr
Alexander Hoffmann, MdB

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