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Alexander Hoffmann
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Frage von Axel M. •

Frage an Alexander Hoffmann von Axel M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

wie stehen Sie zu dem von Herrn Maas geplanten "Netzwerkdurchsetzungsgesetz"?
Falls Sie für diesen Gesetzentwurf stimmen werden, können Sie darlegen welche Vorteile dieses Gesetz Ihrer Meinung nach bringen soll?

Beste Grüße

Axel Metz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Metz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es geht beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz um folgendes: Der Umgangston bei Facebook, Twitter & Co. hat sich in den zurückliegenden Jahren leider gravierend verändert. Dort wird immer öfter aufs Übelste beleidigt, verleumdet, gedroht und zu Gewalt aufgerufen. Die Bürger, die in sozialen Netzwerken mit solchen Beleidigungen, Unterstellungen oder Bedrohungen konfrontiert sind, müssen wirksame Möglichkeiten haben, sich dagegen zu wehren. Denn auch im Internet gilt unsere Rechtsordnung - das scheint vielen leider nicht bewusst zu sein.

Bereits im Koalitionsvertrag 2013 hatten sich Union und SPD daher darauf geeinigt, "den strafrechtlichen Schutz vor Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Internetforen (Cybermobbing und Cybergrooming) zu verbessern, da die Folgen für die vor einer nahezu unbegrenzten Öffentlichkeit diffamierten Opfer besonders gravierend sind".

Leider hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den Gesetzesentwurf erst sehr spät, nämlich erst kurz vor Ende dieser Legislaturperiode vorgelegt. Nun besteht große Eile, um das Gesetz in den drei verbleibenden Sitzungswochen noch zu verabschieden. Herr Maas hat diesen Zeitdruck selbst verursacht. Zwar hat er Facebook & Co. schon oft öffentlichkeitswirksam gedroht und etliche Male angekündigt, strengere Regeln einzuführen - passiert ist aber jahrelang nichts.

Mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das wir erst am zurückliegenden Freitag in 1. Lesung beraten konnten, sollen Facebook, Twitter & Co. verpflichtet werden, ein funktionierendes Beschwerdewesen einzurichten und rechtswidrige Inhalte innerhalb eines ganz konkreten Zeitraums zu entfernen.

"Offensichtlich strafbare Inhalte" (u.a. verfassungswidrige Propaganda, Volksverhetzung, Aufforderung zu Straftaten, Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften, Verbreitung von Pornographie, Bedrohung, Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) sollen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht bzw. gesperrt werden müssen, "weitere strafbare Inhalte" innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde.

Um es gleich vorweg zu nehmen: Es geht nicht um Zensur! Und auch die Verantwortung wird nicht auf die Unternehmen abgewälzt. Betreiber sozialer Netzwerke sind durch das Telemediengesetz schon jetzt verpflichtet, eindeutig rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Das geschieht allerdings oft erst nach sehr langer Zeit - meistens aber gar nicht.

Plattformen wie z.B. Facebook sind daher künftig u.a. zu vierteljährlichen Berichten über den Umgang mit Beschwerden verpflichtet. Darüber hinaus sollen Opfer von gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen einen Anspruch gegen den Plattformbetreiber auf Herausgabe der Urheberdaten erhalten. Dann können schwierige Fälle der Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit einerseits und Persönlichkeitsschutz andererseits dort entschieden werden, wo strittige Fälle entschieden werden sollten: vor Gericht.

Der Gesetzentwurf geht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, denn wer wie Facebook, Twitter & Co. riesige Gewinne erwirtschaftet, der muss im Gegenzug auch ein Mindestmaß an Verantwortung übernehmen. Allerdings ist der Gesetzentwurf an vielen wichtigen Stellen noch sehr ungenau. Erschwerend hinzu kommt, dass Herr Maas leider nicht das umgesetzt hat, was im Koalitionsvertrag genau vereinbart wurde. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben daher bereits bei der 1. Lesung großen Diskussionsbedarf sowie zahlreiche Änderungen bzw. Klarstellungen angekündigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Alexander Hoffmann, MdB

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