
(...) Für Kraftfahrzeuge, die nur für einen bestimmten Zeitraum eines Kalenderjahres dauerhaft zugelassen werden, wie beispielsweise bei Saisonkennzeichen, ist die Infrastrukturabgabe für einen nach Tagen berechneten Zeitraum zu entrichten. Dieser Zeitraum entspricht dem Zeitraum, für den das Kraftfahrzeug zugelassen wurde. (...)