
(...) Der Wettbewerb verschiedener Anbieter in den Vergabeverfahren soll einen effizienten Einsatz der öffentlichen Mittel sicherstellen und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für einen attraktiven Schienenpersonennahverkehr sorgen. Eine Berücksichtigung der Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen ist mit dem Vergaberecht möglich, eine Bevorzugung lokaler Unternehmen allerdings nicht. (...)