Was halten Sie von einer Neuauszählung der Bundestagswahl?
Ist der Bundestag evt falsch zusammen gesetzt, da es Zählfehler bei der letzten Bundestagswahl gab.
Und muss nicht wenn es berechtigten Zweifel gibt dieser durch Nachzählung ausgeschlossen werden?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Mail. Da ich Landtags- und nicht Bundestagsabgeordneter bin, hat meine Aussage genauso ein Gewicht wie Ihre.
Wie Sie wissen, wird die Wahl bei uns vor Ort händisch von mehreren Personen gemeinsam ausgezählt. Sie können das live beobachten oder sich auch bei Ihrer Gemeinde melden und dann selber mitzählen.
Damit ist die Wahrscheinlichkeit von Fehlern minimiert, aber Null wird sie naturgemäß nie. Je näher eine Partei an der 5%-Hürde liegt, desto wahrscheinlicher wird es, dass die Auszählung einen Fehler mit entscheidender Auswirkung hat. Das gilt allerdings auch bei anderen Wahlen. So hat vor Jahrzehnten Horst Althoff seine erste Wahl als Bürgermeister von Neckargemünd im ersten Wahlgang mit einer Stimme über der absoluten Mehrheit gewonnen. Im Verhältnis zu den Stimmen, die auf ihn entfielen, deutlich knapper als bei der letzten Bundestagswahl das BSW.
Im Anschluss an die Wahl werden alle strittigen Stimmzettel auf dem Landratsamt überprüft (z.B. zwei angekreuzte Kandidaten mit der Erststimme aber nur ein Kreuz bei den Zweitstimmen.). Zudem werden Auffälligkeiten entsprechend ebenfalls überprüft. Eine komplette Nachzählung erfolgt nicht. Nach (!) diesen Überprüfungen fehlten 9.529 Stimmen für den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde, das sind 3,9 ‰ der 2.472.947 Stimmen, die auf das BSW entfielen. Damit bleibt ein signifikanter Abstand zur 5%-Hürde, da die Auffälligkeiten bereits überprüft wurden.
Daher hat das höchste deutsche Gericht sehr klar geurteilt, dass eine komplette Nachzählung eben nicht erfolgt: Beschluss vom 13. März 2025 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/03/es20250313_2bve000625.html
Bzw. in der Hauptsache vom 12. Mai 2025: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-048.html.
In diesem Fall ist eine komplette Nachzählung rechtlich nicht gegeben und statistisch nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Schütte

