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Agnieszka Brugger
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von daniel m. •

Sehr geehrte Frau Brugger, sind Sie/Ihre Partei mit dem Thema "Überlastete Ämter und Gerichte" vertraut bzw. würden Sie sich dem Thema annehmen?

Wir haben vor ca. 1,5 Jahren einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Hierbei gab es von Beginn an Verzögerungstaktiken bis hin zu rechtswidrigen Maßnahmen der Verschleppung ("Schließung" der Einbürgerungsbehörde im Landratsamt Bodenseekreis). Als Reaktion hierauf haben wir eine Untätigkeitsklage erhoben (Amtsgericht Sigmaringen). Wir stellen widerkehrend Nachfragen, nach dem Stand des Verfahrens und ohne auf verfahrensbeeinflussende Details einzugehen, ist die Folge der Untätigkeitsklage eine Untätigkeit des Gerichts (angegebener Grund ebenfalls Überlastung). Die Folge für uns ist die defakto Aufhebung von Grundrechten und Rechtsschutzgrundlagen.

Dies ist nicht nur ein persönliches Problem, sondern ein demokratiegefährndender Mißstand.

Viele Grüße

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr M.
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.
Auch wenn ich mich zu Ihrem konkreten Fall ohne nähere Kenntnisse an dieser Stelle nicht fundiert äußern kann und es mir aus meiner Sicht in meiner Funktion als Abgeordnete des Bundestags nicht zusteht, die Arbeit von Gerichten zu bewerten, kann ich grundsätzlich Ihren Ärger über lange Verfahrensdauern und ausbleibende Entscheidungen absolut nachvollziehen. Lange Wartezeiten und Unsicherheiten stellen eine echte Belastung dar. 
Ganz allgemein gilt: Wenn Einbürgerungsverfahren zu lange dauern und auch gerichtlicher Rechtsschutz nicht zeitnah greift, ist das ein ernstes Problem für das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Ein bestehender Rechtsanspruch darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass Behörden und Gerichte faktisch überlastet sind.
Die gesetzlichen Regeln zur Einbürgerung werden zwar auf Bundesebene im Staatsangehörigkeitsrecht festgesetzt, in der Praxis liegt die Durchführung und Entscheidung jedoch bei den Ländern und den zuständigen Behörden vor Ort. Umso wichtiger ist es, dass diese Stellen finanziell und personell ausreichend ausgestattet sind und Verfahren ohne unnötigen bürokratischen Aufwand, aber dennoch mit der gebotenen Sorgfalt zügig bearbeitet werden können.
Die Grüne Bundestagsfraktion beschäftigt sich mit diesen strukturellen Fragen bereits seit Längerem ganz konkret in Form verschiedener Initiativen und Anträge, aus Regierungsverantwortung wie aktuell aus der Opposition heraus, damit unser Staat auf allen Ebenen schneller und handlungsfähiger wird. 
Exemplarisch dazu zwei Vorhaben: Mit dem Konzept einer “Deutschland-App” haben wir Vorschläge für einen zentralen, nutzer*innenfreundlichen Zugang zu staatlichen Leistungen vorgelegt, gerade weil digitale Verwaltungsangebote in Deutschland oft noch fehlen, schwer auffindbar oder nicht anwendungsfreundlich sind. Hinzu kommen Initiativen zur Stärkung der Kommunen, etwa der jüngste Antrag “Starke Kommunen, starke Demokratie - Für mehr Zusammenhalt vor Ort” vom 2. März 2026. Dahinter steht der Gedanke, dass handlungsfähige, ausreichend ausgestattete Kommunen und Verwaltungen eine Grundvoraussetzung dafür sind, dass staatliche Leistungen vor Ort verlässlich erbracht werden können und Rechtsansprüche in der Praxis nicht ins Leere laufen.
Wir werden auch weiter bei diesen Fragen Druck machen, denn die Zustände und ihre Folgen sollten und dürfen wir so nicht hinnehmen. 
Mit freundlichen Grüßen
Agnieszka Brugger

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