Wie wollen Sie sicherstellen, dass die geplante AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der Telefon-AU psychisch und chronisch erkrankte Menschen nicht zusätzlich belasten?
Sehr geehrter Herr Ahmetovic,
Ich sehe die geplante Reform mit großer Sorge. Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen erleben trotz guter Behandlung immer wieder kurzfristige Phasen, in denen Arbeiten nicht möglich ist. Zusätzliche Hürden könnten dazu führen, dass Betroffene aus Scham, Angst oder Überforderung trotz Erkrankung arbeiten (Präsentismus), anstatt sich krankzumelden.
Zudem erscheint mir die Begründung der Reform nicht eindeutig. Der Anstieg der Krankmeldungen seit 2022 wird nach Einschätzung von Krankenkassen und Fachleuten auch auf die vollständigere Erfassung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückgeführt. Gleichzeitig liegt Deutschland im OECD-Vergleich bei den krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht an der Spitze. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, wie diese Aspekte im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse den geplanten Maßnahmen zugrunde liegen.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre berechtigten Fragen zur geplanten Verpflichtung, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Sie sprechen einen zentralen Punkt an. Gerade Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen erleben immer wieder kurzfristige Krankheitsphasen, in denen ein Arztbesuch eine zusätzliche Belastung darstellen kann. Eine Neuregelung darf aus meiner Sicht nicht dazu führen, dass Betroffene aus Angst, Scham oder Überforderung krank zur Arbeit gehen oder notwendige Erholungsphasen hinauszögern.
Auch die Auswirkungen auf die ambulante Versorgung dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Eine generelle AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag würde voraussichtlich zu zusätzlichen Arztkontakten führen und damit die ohnehin stark ausgelasteten Hausarztpraxen weiter belasten. Die Einwände der Ärzteschaft und der medizinischen Fachverbände müssen deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren sorgfältig berücksichtigt werden.
Die Union hat die Einführung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag mit den seit der Pandemie gestiegenen AU-Zahlen begründet. Wir sind jedoch – genau wie Sie – der Auffassung, dass diese Entwicklung differenziert betrachtet werden muss. Nach unserer Einschätzung hängen die höheren Zahlen vor allem mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der dadurch vollständigeren Erfassung sowie mit dem veränderten Infektionsgeschehen nach der Pandemie zusammen. Einen belastbaren Nachweis dafür, dass die telefonische Krankschreibung für den Anstieg verantwortlich ist, sehen wir hingegen nicht.
Aus meiner Sicht sollte jede gesetzliche Änderung auf einer tragfähigen wissenschaftlichen Grundlage beruhen und nachweislich geeignet sein, die angestrebten Ziele zu erreichen. Pauschale Schlussfolgerungen aus gestiegenen Fehlzeiten werden der komplexen Entwicklung nicht gerecht.
Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es bei den vorgeschlagenen Änderungen sich bislang noch nicht um geltendes Recht handelt. Die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag stehen noch aus und bieten die Möglichkeit, die vorgebrachten Bedenken sowie die wissenschaftlichen Erkenntnisse eingehend zu prüfen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Hinweise von Patienten, der Ärzteschaft und der Wissenschaft im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Adis Ahmetović, MdB

