Fragen und Antworten


Da Sie nach der Funktionsweise der Doppik fragen, möchte ich zuerst auf die Rechtslage in Abgrenzung zur Kameralistik eingehen: Die Doppik und die Kameralistik gelten heute als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens.

Die Doppik und die Kameralistik gelten heute, wie Sie wissen, als Grundsysteme des öffentlichen Rechnungswesens. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) kann die Haushaltswirtschaft in ihrem Rechnungswesen kameral oder nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung nach § 7a HGrG (staatliche Doppik) gestaltet werden.

Ein besonderes Anliegen ist mir persönlich und uns als SPD-Bundestagsfraktion die Verbesserung des
Werkstattentgelts. Menschen, die in Werkstätten arbeiten, leisten einen wichtigen Beitrag – und dieser muss auch
fair entlohnt werden. Arbeit muss so bezahlt werden, dass man davon gut leben kann. Das ist für mich eine Frage der
Anerkennung und der sozialen Gerechtigkeit.