Fragen und Antworten

Ja, das kann sein, ebenso wie zwischen Leipzig und Halle oder Hamburg und S-H oder München und Sylt oder Berlin und Brandenburg usw.

Für eine Erhöhung des Rundfunk Beitrags sehe ich keinen Grund.
Alle Einkünfte sind steuerbar.

Der letzte Entwurf zur Verbesserung der Opferrente stammt von Bundesjustizminister Buschmann (Mai 2024) und soll neben einer Erhöhung die Entschädigung dauerhaft an die Rentenentwicklung knüpfen.

Jeder kann grundsätzlich sein Arbeitsleben beenden, wie er möchte.