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Im Sächsischen Landtag wurde ein Gesetzentwurf angenommen, der auf einen Volksantrag mit dem Titel „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ zurückgeht. Ziel des darin vorgeschlagenen Sächsischen Bildungsfreistellungsgesetzes ist es, Beschäftigten im Freistaat Sachsen einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung zu geben.
Nach dem Entwurf sollen Arbeitnehmer:innen sowie weitere Beschäftigtengruppen, etwa Auszubildende, dual Studierende, Beamt:innen oder Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für Weiterbildung oder Qualifizierungen im Ehrenamt erhalten. Voraussetzung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate besteht und die Weiterbildung von anerkannten Trägern angeboten wird. Die Bildungsfreistellung soll unter anderem berufliche, politische, kulturelle oder gesellschaftliche Weiterbildung ermöglichen. Arbeitgeber können eine Freistellung nur ablehnen, wenn dringende betriebliche oder dienstliche Gründe dagegen sprechen.
Mit dem Gesetzentwurf soll Sachsen an die Praxis vieler anderer Bundesländer anknüpfen, in denen bereits Regelungen zum Bildungsurlaub oder zur Bildungsfreistellung bestehen. Er wurde mit 65 Ja-Stimmen zu 50 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen.