Änderung der Sächsischen Bauordnung

Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung in den Landtag eingebracht. Der Entwurf befasst sich vor allem mit strengeren Vorgaben für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen.

Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines landesweit einheitlichen Mindestabstands von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden. Damit soll aus Sicht der Antragstellenden die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht und ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Gleichzeitig sollen Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin die Möglichkeit haben, geringere Abstände zuzulassen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf strengeren Regelungen für den Rückbau von Windenergieanlagen. Betreiber:innen sollen verpflichtet werden, Anlagen nach Ende der Nutzung vollständig zu entfernen und hierfür finanzielle Sicherheiten zu hinterlegen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Rückbaukosten nicht von der öffentlichen Hand getragen werden müssen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 61 Nein-Stimmen abgelehnt. 49 Abgeordnete stimmten mit Ja, Enthaltungen gab es keine.

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Dafür gestimmt
49
Dagegen gestimmt
61
Enthalten
0
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 120 Abgeordneten.