Neues Polizeigesetz in Sachsen

Der Sächsische Landtag hat einen Gesetzentwurf (PDF) der Staatsregierung zur Änderung des Polizeirechts angenommen. Mit der Reform werden unter anderem Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Gleichzeitig erhält die Polizei neue beziehungsweise erweiterte Befugnisse.

So soll die Polizei künftig unter bestimmten Voraussetzungen automatisierte Datenanalysen einsetzen, biometrische Daten abgleichen und verschlüsselte Telekommunikation überwachen können. Auch neue Möglichkeiten zur Abwehr von Drohnen und zur Videoüberwachung sind vorgesehen. Für viele dieser Maßnahmen gelten jedoch besondere Voraussetzungen; teilweise ist eine richterliche Anordnung erforderlich.

Weitere Änderungen betreffen beispielsweise den Schutz vor häuslicher Gewalt. So kann die Polizei Aufenthalts- und Kontaktverbote aussprechen und unter bestimmten Voraussetzungen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen. Außerdem dürfen Bodycams künftig auch bei bestimmten Einsätzen in Wohnungen eingesetzt werden.

Der Landtag hat das Gesetz in geänderter Fassung mit 60 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen und einer Enthaltung von Gerald Eisenblätter (SPD) angenommen.

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Dafür gestimmt
60
Dagegen gestimmt
53
Enthalten
1
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 120 Abgeordneten.

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