Fragen und Antworten
Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
Da es sich bei der Garagenverordnung Bayern um bayerisches Landesrecht handelt, kann ich Ihnen als niedersächsischer Landtagsabgeordneter keine verlässliche Antwort darauf geben.
Natürlich würde Ihr Vorschlag helfen den Wohnungsmarkt sozial gerechter zu gestalten.
Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, dass das Hundegesetz evaluiert werden soll. Derzeit laufen dazu Abstimmungsprozesse innerhalb der Ministerien.

