Nordrhein-Westfalen - Fragen & Antworten

Portrait von Wilhelm Korth
Antwort 29.07.2025 von Wilhelm Korth CDU

Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.

Portrait von Guido Déus
Antwort ausstehend von Guido Déus CDU
Julia Kahle-Hausmann
Antwort 23.07.2025 von Julia Kahle-Hausmann SPD

Die Kornweihe ist in NRW streng geschützt und darf nicht bejagt werden. Möglichkeit von Schutzprojekten sind zu überprüfen.