Fragen und Antworten
Antwort 01.10.2026 von Andreas Keith AfD
Sollte es um einen konkreten Fall gehen, obliegt der weitere Umgang grundsätzlich dem jeweils zuständigen Gremium oder Organ, das die betreffende Person in die entsprechende Funktion oder Position gewählt, berufen oder entsandt hat.
Antwort ausstehend von Andreas Keith AfD
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Über Andreas Keith
Ausgeübte Tätigkeit
MdLGeburtsjahr
1967
