Ein AfD-Verbotsverfahren muss jetzt konsequent geprüft werden, Beweismittel für ein Verbotsverfahren bewertet und ernstgenommen werden.
Für ein Parteiverbot reicht es auch nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Inhalte vertritt, wie es bei der AfD zweifellos der Fall ist.
Bisher scheinen allerdings die Erkenntnisse nicht auszureichen, um ein bundesweites Verbot der AfD einzuleiten.
ich bin in großer Sorge angesichts der Wahlergebnisse der AfD und den hohen Umfrageergebnissen. Dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handelt, ist schon lange deutlich zu erkennen.
ich teile die Aussage unseres Ministerpräsidenten und CDU-Landesvorsitzenden, Hendrik Wüst, dass es sich bei der AfD um eine „Nazipartei“ handelt, da prägende Führungspersonen wie Björn Höcke sogar laut Frankfurter Staatsanwaltschaft als Nazi bezeichnet werden dürfen.
