Ein Verbotsantrag sollte daher aus meiner Sicht nur dann gestellt werden, wenn es eine sehr klare und überzeugende Beweislage gibt und entsprechende Hinweise unserer Sicherheitsbehörden vorliegen.

Zwar hat die Landesregierung (SPD & Grüne) im Koalitionsvertrag angekündigt, ein solches Gesetz schaffen zu wollen, konkrete Schritte oder ein Zeitplan fehlen jedoch weiterhin.
Die parlamentarische Demokratie muss auch radikale Positionen und Parteien „aushalten“. Ein Verbotsverfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die betroffene Partei umfassend aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert.
Aufgrund ihrer immer deutlicher zu Tage tretenden Haltung, wird auch die AfD als Gesamtpartei in diesem Sinne als Verdachtsfall geführt.
