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Portrait von Thorsten Frei
Antwort 05.12.2025 von Thorsten Frei CDU

Entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus, weiterhin hoheitlich im Beamtenstatus weiterzuarbeiten, können sie aufgrund mangelnder Rentenversicherungspflicht die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Werden sie hingegen mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen daraufhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen.

Tim Klüssendorf - Pressefoto 2025
Antwort ausstehend von Tim Klüssendorf SPD
Portrait von Matthias Miersch
Antwort ausstehend von Matthias Miersch SPD
Portrait von Matthias Miersch
Antwort ausstehend von Matthias Miersch SPD
Portrait von Katharina Beck
Antwort ausstehend von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN