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Auch Nicht-Ausschuss-Mitglieder können in Ausnahmefällen an Abstimmungen teilnehmen, aber nur als Vertretung z.B. bei Krankheiten.

Neben der klassisch parlamentarischen Arbeit gibt es im Deutschen Bundestag übrigens auch noch interfraktionelle Parlamentariergruppen: Hier bin ich diese Legislatur Vorsitzende der Deutsch-irischen Parlamentariergruppe sowie der Parlamentskreise Plattdeutsch und Meerespolitik.

Ich pflege keinen Umgang mit Abgeordneten der AfD.

Eine Stellungnahme bzgl. der Richterwahl wäre höchst untypisch, es gab diese - auch bei anderen Kandidaten, die sich zurückgezogen haben - bislang in keinem Fall. Auch wäre eine geeinte Stellungnahme des Ausschusses eher nicht zu erwarten, weil sich vermutlich auch hier auch die unterschiedlichen Meinungen widerspiegeln würden. Zuständiges Gremium ist vielmehr der Wahlausschuss für die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht nach § 6 Abs. 2 BVerfGG.
Ich hoffe sehr, dass wir unmittelbar nach der Sommerpause zu einer tragfähigen und im breiten Konsens getragenen Entscheidung kommen werden.