Frage von Elena K. • 30.11.2023

Antwort von Hakan Demir SPD • 14.12.2023
Grundsätzlich ist es so, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung gilt.
Grundsätzlich ist es so, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung gilt.
Erstens hat sich die bestehende Rechtslage, die eine Vermeidung der Mehrstaatigkeit als Regelfall vorsieht, aus meiner Sicht bewährt.
Fakt ist aber, dass die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf Initiative von SPD, Grünen und FDP ist, die diese mit ihrer Mehrheit beschließen könnten.
Ich bekenne mich zum Prinzip der Mehrstaatigkeit.
Der Gesetzentwurf zum Staatsangehörigkeitsgesetz befindet sich derzeit noch in Ressortabstimmung.
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ein.