
Die Beitragsmittel von Versicherten und Arbeitgebern sollten vorrangig für Leistungen eingesetzt werden, deren medizinischer Nutzen belastbar belegt ist. Wo ergänzende Verfahren einen nachgewiesenen Nutzen haben, sollte eine Erstattung möglich sein.

Die Beitragsmittel von Versicherten und Arbeitgebern sollten vorrangig für Leistungen eingesetzt werden, deren medizinischer Nutzen belastbar belegt ist. Wo ergänzende Verfahren einen nachgewiesenen Nutzen haben, sollte eine Erstattung möglich sein.
Aus Ihrer Sicht als Heilpraktikerin kann ich Ihre Bedenken verstehen, und ich sehe auch den Wunsch vieler Menschen nach alternativen Behandlungsmethoden. Bei der Gesundheitsreform geht es um nicht weniger als das große Ganze:
Aus Ihrer Sicht als Heilpraktikerin kann ich Ihre Bedenken verstehen, und ich sehe auch den Wunsch vieler Menschen nach alternativen Behandlungsmethoden. Bei der Gesundheitsreform geht es um nicht weniger als das große Ganze: Ohne sinnvolle Einsparungen werden wir die sehr gute Versorgung hierzulande nicht dauerhaft sicherstellen können.
Evidenzmaßstab im GKV-System: Beitragsmittel nur für wissenschaftlich tragfähig belegte Leistungen