Wie stehen Sie zur Homöopathie als Leistung der Krankenkassen?
Die Finanzkommission Gesundheit hat Ende März vorgeschlagen, homöopathische Leistungen nicht mehr als Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorzusehen. Wie bewerten Sie diese Empfehlung der Finanzkommission? Welche Kriterien sollten aus Ihrer Sicht dafür maßgeblich sein, ob Homöopathie Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder nicht?
Sehr geehrte Frau Z.,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich unterstütze die Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit, homöopathische Leistungen nicht mehr als Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorzusehen. Entscheidend sollte sein, ob für eine Behandlung ein wissenschaftlich belastbarer Nachweis über ihre Wirksamkeit vorliegt und ob ihr Einsatz einen nachvollziehbaren gesundheitlichen Nutzen für die Versicherten bietet.
Aus meiner Sicht sollten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann übernommen werden, wenn ihre Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist und sie einen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen für die Versicherten haben.
Die persönliche Anwendung homöopathischer Präparate ist selbstverständlich weiterhin möglich. Wer sich dafür entscheidet, kann diese Leistungen selbst finanzieren. Es geht dabei nicht darum, persönliche Therapieentscheidungen einzuschränken, sondern darum, klar zwischen individuell gewählten Behandlungen und Leistungen zu unterscheiden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Kliche-Behnke

